AIV-Holz, AVV 170204*
Gefährlicher Abfall mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Serviceliste
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Was darf in den Container?Listenelement 1
- Fensterholz aus dem Außenbereich
- Außentüren
- Dachbalken und tragende Konstruktionshölzer
- Palisaden
- Bahnschwellen und Leitungsmasten
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Holzfachwerk und imprägnierte Dachsparren
- imprägnierte Gartenmöbel
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Was darf nicht in den Container?
- Brandhölzer
- Dachpappe
- Fremdanhaftungen wie z.B. Pappe, Umreifungsbänder aus Kunststoffen etc.
- Gartenabfälle
- Glas, Kunststoffe, Restabfall, Bioabfälle
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Was kostet ein Container mit AIV-Holz?
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Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m)
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m)
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 Uhr von Montag - Freitag
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken
- Wenn Sie als Abfallerzeuger weniger als 20 t gefährliche Abfälle je Abfallart und Anfallstelle im Jahr erzeugen, kann die Nachweisführung über unseren Sammelentsorgungsnachweis erfolgen. Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt im Rahmen der elektronischen Nachweisführung