Baustoffe auf Gipsbasis, AVV 170802
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen - AVV 170802 sind mineralische Materialien auf Gipsbasis, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen
Serviceliste
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Was darf in den Container?Listenelement 1
- Ytongsteine
- Gas- und Porenbetonsteine
- Gipskartonwände (Rigips)
- Trockenbauplatten
- Gipsdeckenplatten
- Gipsfaserplatten
- Gipsreste
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Was darf nicht in den Container?
- ausgeschlossen sind alle anderen Materialien
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Was kostet ein Container mit Baustoffen auf Gipsbasis?
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Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel
- Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 je Mo. - Fr.
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung.
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken