Holz A I - A III AVV 150103, 170201, 200138 sind mineralische Materialien, also Abfälle / industrielle Nebenprodukte / Recyclingprodukte die vereinzelt erneut als Baustoffe eingesetzt werden können. Man unterscheidet hierbei die Kategorien A I bis A IV, wobei A IV gesondert zu entsorgen ist, da es schadstoffbelastete Hölzer sind
Serviceliste
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Was darf in den Container?Listenelement 1
A I - naturbelassenes Altholz
Paletten aus Vollholz, z.B Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst/Gemüse- u. Zierpflanzkisten u. ähnliche Kisten aus Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989), Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivmöbel), Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
A II - Verpackungsholz u. Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen, Möbel mit Holzfurnieren
Paletten u. Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung, Bauholz, Spanplatten und Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter u. Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
A III - Verpackungsholz mit Verbundmaterialien, Möbel mit Beschichtungen
Paletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (Kunststofffurniere), Altholz aus Sperrmüll
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Was darf nicht in den Container?
A IV - Schadstoffbelastetes Holz (ist gesondert als gefährlicher Abfall zu entsorgen)
Behandeltes Holz z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz wie Fensterholz ohne und mit Glas, Außentüren, Palisaden, ebenso schadstoffbelastetes Holz z.B. Bahnschwellen, Jägerzaun, Holz aus Dachkonstruktionen und Holz mit Teerpappenanhaftungen, Brandholz, Holzfachwerk und imprägnierte Dachsparren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel
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Was kostet ein Container?
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Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m)
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m)
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 Uhr von Montag - Freitag
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken